Ein Techniker überprüft eine Hüpfburg auf die Norm EN 14960
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Welche Versicherung braucht ein Hüpfburg Verleih?

Wer Hüpfburgen vermietet, trägt eine besondere Verantwortung. Sie möchten Ihren Kunden ein unbeschwertes Erlebnis bieten, gleichzeitig aber alle Risiken professionell abdecken. Eine gut abgestimmte Versicherungsstruktur ist dabei ein zentraler Baustein für Sicherheit und Verlässlichkeit.

Welche Versicherungen sinnvoll sind, variiert je nach Art Ihres Betriebes

Jeder Hüpfburg Verleih arbeitet anders und genau deshalb unterscheidet sich auch der Versicherungsbedarf. Ein kleiner Betrieb mit Selbstabholung benötigt andere Absicherungen als ein Unternehmen, das regelmäßig liefert, Events betreut oder mehrere Module gleichzeitig im Einsatz hat. Die Auswahl der richtigen Versicherungen sollte daher immer an Ihre tatsächlichen Abläufe angepasst sein.

Unverzichtbar bleibt die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt zuverlässig, wenn bei der Nutzung einer Hüpfburg Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Ebenso empfehlenswert ist eine Rechtsschutzversicherung, da sie Ihnen bei Streitfällen oder unklaren Haftungsfragen den Rücken stärkt.

Die Grundlage für jede Absicherung ist jedoch die technische Sicherheit Ihrer Hüpfburg. Nur wenn ein gültiges EN 14960 Hüpfburg-Gutachten vorliegt, akzeptieren Versicherungen im Schadensfall die Leistung. Fehlt dieses Gutachten, besteht ein hohes Risiko, dass die Versicherung die Zahlung verweigert. Eine regelmäßige Prüfung und eine saubere Dokumentation gehören daher zu den wichtigsten Bausteinen eines professionellen Verleihbetriebs.

1. Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht bildet das Fundament jeder Vermietung. Sie greift, wenn bei der Nutzung einer Hüpfburg Personen verletzt werden oder am Veranstaltungsort Schäden entstehen. Wichtig ist, dass Hüpfburgen im Vertrag ausdrücklich erwähnt sind. Das schützt Sie in Situationen, die trotz sorgfältigem Aufbau und guter Betreuung entstehen können - etwa durch unvorhersehbare Bewegungen, Überfüllung oder Fehlverhalten einzelner Nutzer.

Ein entscheidender Punkt: Die Versicherung leistet nur, wenn die Hüpfburg der Norm EN 14960 entspricht und ein gültiges Gutachten vorliegt. Ohne ein solches Gutachten steigt die Versicherung im Schadensfall häufig aus. Für Sie bedeutet das: Dokumentation und Technik müssen verlässlich sein.

2. Veranstalterhaftpflicht für große Veranstaltungen

Wenn Sie nicht nur vermieten, sondern auch Events begleiten oder aufbauen, kann eine Veranstalterhaftpflicht sinnvoll sein. Sie deckt Risiken ab, die über die reine Nutzung der Hüpfburg hinausgehen. Dazu gehören Firmenfeste, Stadtfeste oder Vereinsfeiern. Diese zusätzliche Absicherung bieten viele Vermieter an, wenn Kunden große Menschenansammlungen oder komplexere Abläufe planen.

3. Geräteschutzversicherung für Ihre Hüpfburgen

Eine Haftpflichtversicherung schützt nur Dritte, aber nicht Ihre eigenen Hüpfburgen. Genau hier setzt der Geräteschutz an. Er übernimmt Kosten bei Rissen, Windschäden, Vandalismus oder Fehlern beim Handling. Gerade hochwertige EU-Produkte oder große Eventmodule profitieren enorm davon. Ein beschädigtes Gerät verursacht sonst hohe Reparatur- oder Anschaffungskosten, die im Alltag schnell schmerzen.

4. Transport und Kasko für Fahrzeuge

Wenn Sie Ihre Hüpfburgen selbst liefern, sollten auch Ihre Fahrzeuge gut abgesichert sein. Eine Kaskoversicherung schützt bei Diebstahl, Unfällen oder Glasbruch. Eine Transportversicherung sichert zusätzlich das Verleihmaterial während der Fahrt. Das ist besonders relevant, wenn die Ausrüstung regelmäßig bewegt wird oder mehrere Events an einem Tag stattfinden.

5. Rechtsschutzversicherung

Im Verleihgeschäft entstehen manchmal Fragen oder Streitpunkte. Etwa wenn ein Kunde Schäden bestreitet, Rechnungen offenbleiben oder Haftungsfragen unklar sind. Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen Sicherheit, weil sie die rechtliche Unterstützung übernimmt und Sie nicht alleine im Konflikt stehen.

6. Unfallversicherung für Mitarbeiter

Wenn Ihr Team Hüpfburgen aufstellt, betreut oder transportiert, sind körperliche Tätigkeiten im Spiel. Eine Unfallversicherung schützt Ihre Mitarbeiter bei Zwischenfällen und bietet im Ernstfall schnelle Hilfe. Auch kleinere Betriebe profitieren davon, denn der persönliche Kontakt zu Kunden und Kindern bedeutet immer Verantwortung.

Warum diese Versicherungen wichtig sind
Eine Hüpfburg wirkt leicht und spielerisch, doch hinter dem Betrieb steht ein hoher technischer und organisatorischer Anspruch. Die Norm EN 14960 schreibt klare Sicherheitsanforderungen vor - von der Materialqualität über die Konstruktion bis hin zu Aufbau, Verankerung und Dokumentation. Nur ein gültiges jährliches Gutachten bestätigt, dass Ihre Hüpfburg diesen Standards entspricht.

Für Versicherungen ist dieses Gutachten oft die wichtigste Grundlage. Fehlt es, wird im Schadensfall die Leistung häufig verweigert. Für Sie sind daher zwei Dinge entscheidend: professionelle Geräte und eine saubere Dokumentation.

Ihr Partner für einen sicheren und erfolgreichen Hüpfburg Verleih

Ein Hüpfburg Verleih benötigt geprüfte Geräte, klare Dokumentation und die passende Absicherung. Ob Sie schon lange vermieten oder gerade starten, wir unterstützen Sie mit Erfahrung und hochwertigen Lösungen. Jetzt Kontakt aufnehmen und kostenlos beraten lassen.

Bei uns können Sie Hüpfburg kaufen und erhalten geprüfte Modelle mit EN 14960 Unterlagen und aktuellem Gutachten. Unsere Servicewerkstätte übernimmt Reinigung, Reparaturen, Wartung und jährliche Prüfungen.

So bekommen Sie alle Leistungen rund um Hüpfburgen aus einer Hand und haben einen zuverlässigen Partner für Ihren Verleihbetrieb.

 

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